Stallpflicht für „Vitaal Kalf“ ab 2026
Die NopLine-Gummiplatte entspricht vollständig den neuen Standards für die Kälberpflege im Rahmen des „Vitaal Kalf“-Programms.
Neue Verpflichtung ab dem 1. Januar 2026
Ab dem 1. Januar 2026 sind Kälberhalter verpflichtet, pro Stallplatz mindestens eine zugelassene Scheuerstelle bereitzustellen, wie es im Qualitätsprogramm „Vitaal Kalf“ vorgeschrieben ist. Diese Maßnahme soll das Wohlergehen der Kälber fördern, indem ihr natürlicher Scheuerinstinkt unterstützt wird.
Übergangsfrist und Vorschriften
Die Verpflichtung gilt offiziell seit dem 1. Januar 2025, mit einer Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2026. Danach muss jeder Stall mit einer geeigneten Scheuervorrichtung ausgestattet sein. Sowohl Scheuerbürsten als auch Noppenmatten aus Gummi sind zulässig, sofern sie den festgelegten Abmessungen und Spezifikationen entsprechen.
Zulässige Schleifvorrichtungen
- Scheuerbürsten: Mindestens 45 × 15 cm, höchstens eine pro 60 Kälber.
- Noppenplatten: Mindestens 20 × 20 cm, mit Noppen von mindestens 2 cm Höhe.
Warum diese Verpflichtung?
Das Anbieten einer Schleifmöglichkeit hat nachweisliche Vorteile:
- Fördert natürliches Verhalten
- Pflegt Haut und Fell
- Verringert Stress, Juckreiz und Langeweile
- Verhindert abnormales Verhalten wie Käfigbeißen oder Urintrinken
- Fördert die Durchblutung und das Wohlbefinden
Installation und Wartung
Die NopLine-Platte lässt sich einfach an einer Wand oder einem Zaun befestigen. Ein Satz Befestigungsmaterial reicht für zwei Platten aus. Die Matte ist pflegeleicht und lässt sich einfach mit einem Hochdruckreiniger reinigen. Bei einer Abnutzung von weniger als 1 cm müssen die Noppen ausgetauscht werden.
Warum sollten Sie sich für NopLine entscheiden?
- Vollständig „Vitaal Kalf“-geprüft
- Langlebiger und strapazierfähiger EPDM-Gummi
- Hygienisch und leicht zu reinigen
- Eine sichere Alternative zu Bürsten
- Wartungsfreundlich und langlebig